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   BVerwG, 16.08.1974 - I B 4.74   

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https://dejure.org/1974,2895
BVerwG, 16.08.1974 - I B 4.74 (https://dejure.org/1974,2895)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1974 - I B 4.74 (https://dejure.org/1974,2895)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1974 - I B 4.74 (https://dejure.org/1974,2895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgesprochene Missbilligung gegenüber einem Rechtsbeistand durch die Aufsichtsbehörde - Von dem Vorstand einer Anwaltskammer gegenüber einem Kammermitglied ausgesprochene Missbilligung als Verwaltungsakt - Tragen der Bezeichnung "Lawyer"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1974 - I B 4.74
    Schon aus diesen Gründen kann der Kläger auch aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1973 - 1 BvR 13/67 - (BVerfGE 36, 212), der sich im übrigen nur mit der Frage zu befassen hatte, ob ein Rechtsanwalt neben seiner Bezeichnung als solcher auch die ordnungsgemäß von ihm erworbenen ausländischen akademischen Grade des Master of Laws und des Master of Arts, deren Führung ihm bereits vom Kultusministerium genehmigt worden war, führen darf, nichts für sich herleiten.
  • BVerwG, 10.01.1961 - I C 197.58
    Auszug aus BVerwG, 16.08.1974 - I B 4.74
    Der beschließende Senat hat für das nahverwandte Gebiet des Anwaltsrechts bereits entschieden (Urteil vom 10. Januar 1961 - BVerwG I C 197.58 - [NJW 1961, 935 = JZ 1961, 638]), daß die von dem Vorstand einer Anwaltskammer gegenüber einem Kammermitglied ausgesprochene Mißbilligung kein Verwaltungsakt ist, weil sie einen rechtserheblichen Eingriff in die Rechtssphäre des Adressaten nicht enthält.
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 73.80

    Rechtsbeistand - Überhöhte Gebührenberechnung - Amtsgerichtspräsident -

    An der in dem o.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für den ähnlich gelagerten Fall der Rüge des Vorstandes einer Anwaltskammer vertretenen Auffassung, eine solche Maßnahme greife nicht in die Rechtsstellung des Gerügten ein, sondern erschöpfe sich in allgemeinen Ermahnungen (ebenso Beschluß vom 16. August 1974 - BVerwG 1 B 4.74 - [Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 VwGO Ziff. 1 Nr. 117]) kann nicht mehr festgehalten werden.
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